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Kinder bei KiM

Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gehören KiM durch die Teilnahme an einer Kindergruppe der Guttempler an. Ihre Zugehörigkeit können die Kinder auf eigenen Wunsch und mit Zustimmung der Eltern durch eine Feier, bei welcher ihnen eine entsprechende Urkunde überreicht wird, bekunden. Vor der Feierlichkeit werden die Kinder in altersgemäßer Weise mit den Zielen der Guttempler vertraut gemacht.

Förderer von KiM

Die Arbeit von KiM wird durch Guttempler als Einzelpersonen oder Familien sowie durch einzelne Gruppierungen der Guttempler (Gemeinschaften, Landesverbände) gefördert, die sich zur Zahlung eines jährlichen Mindestbeitrags bereit erklären.

Förderbeiträge

Der jährliche Förderbeitrag für einzelne Guttempler beläuft sich auf mindestens 20 Euro, für Familien auf mindestens 30 Euro, für Guttempler-Gliederungen (z. B. Gemeinschaften, Landesverbände) auf mindestens 50 Euro.

 
Erstelldatum: Datum 10.12.2015
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